1. Die Anmeldung eines Sterbefalls
Die Anmeldung eines Sterbefalls erfolgt in der Regel zuerst bei einem Beerdigungsinstitut. Sofern der/ die Verstorbene Mitglied einer Kirchengemeinde war, setzt sich das Bestattungsinstitut mit dem zuständigen Pastor (bzw. Pastorin) in Verbindung, um einen Termin für die Trauerfeier sowie einen Ort zu vereinbaren.
2. Das Trauergespräch
Zur Vorbereitung der Kirchlichen Trauerfeier vereinbart der Pastor (bzw. die Pastorin) einen Gesprächstermin mit den Angehörigen. Es dient zum einen der seelsorgerlichen Begleitung des/ der Angehörigen in der Situation des Verlustes eines lieben Menschen; zum anderen wird in diesem Gespräch der Ablauf der Trauerfeier besprochen, z.B. Musik- und Liedwünsche, Bibelspruch.
- Trauersprüche. Vorschläge zur Auswahl (pdf-Dokument)
3. Die Durchführung der Kirchlichen Trauerfeier
Die Trauerfeier findet zu dem vereinbarten Termin in einer Friedhofskapelle oder im Evangelischen Treffpunkt (Foto) statt und dauert ca.25-30 Minuten.
Im Anschluss findet meist noch die Beisetzung auf dem Friedhof statt. Dazu versammelt sich die Gemeinde am Grab des/ der Verstorbenen und nimmt Abschied. Dabei wird nicht nur an die irdische Vergänglichkeit erinnert ("Erde zu Erde, Asche zu Asche, Staub zum Staub"), sondern die Botschaft von der Auferstehung der Toten als Trost und Hoffnung verkündet.
- Ablauf der Trauerfeier (inkl. Liedvorschläge) (pdf-Doklument)
4. Bekanntgabe in der Gemeinde mit Fürbitte
Die Bekanntgabe des Todes eines Gemeindegliedes erfolgt in der Regel im Gottesdienst am darauffolgenden Sonntag (oder später) und ist mit einem persönlichen Gebet für die Angehörigen verbunden.
Am letzten Sonntag des Kirchenjahres (Toten-/ Ewigkeitssonntag) sind die Angehörigen dann noch einmal eingeladen, der Toten des vergangenen Jahres in einem besonderen Gottesdienst in unserem "Evangelischen Treffpunkt" (am Standort der alten Vahrenwalder Kirche) zu gedenken und den Trost des Evangeliums zu hören.